Seitenbereiche
Aktuelles mit Holzwürfeln geschrieben
Digitale Kanzlei
Inhalt

Zahnaufhellungen umsatzsteuerfrei

Bleaching aufgrund einer Vorerkrankung und –behandlung

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Tätigkeiten von Zahnärztinnen und Zahnärzten fallen grundsätzlich unter die für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin geltende Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes-UStG). Streitig war bisher, ob auch Zahnaufhellungsleistungen (sogenanntes Bleaching) darunter fallen. Die Finanzverwaltung lehnte eine Steuerbefreiung bisher stets mit der Begründung ab, es würde sich hier nur um optische Schönheitsleistungen handeln.

Bleaching als Heilbehandlung

Zahnaufhellungen fallen dann unter die umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen, wenn sie zur Aufhellung von infolge einer Vorerkrankung und –behandlung nachgedunkelten Zähnen durchgeführt werden.

Dies hat das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein entschieden (Urt. v. 09.10.2014, 4 K 179/10). Unerheblich war für die Finanzrichter, dass das Bleaching keinen über ihre optische Einflussnahme hinausgehende Wirkung entfaltet. Wesentlich ist, dass das Bleaching auf die Beseitigung der optischen Folge einer Krankheit oder Gesundheitsstörung gerichtet ist. Bleaching sei dann als Teil einer Gesamtbehandlung einer Gesundheitsstörung zu sehen.

Fazit

Aus dem Verfahren lässt sich die Erkenntnis gewinnen, dass auch Behandlungsmaßnahmen, die rein einem optischen Zweck dienen, als Heilbehandlungsleistung von der Umsatzsteuer befreit sein können. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Leistungen dazu dienen, die aufgrund vorhergehender Behandlungen von Gesundheitsstörungen verursachten Folgen zu beseitigen. Das letzte Wort ist hier allerdings noch nicht gesprochen. Denn das Finanzamt beim Bundesfinanzhof hat Revision eingelegt. Dort ist das Verfahren unter dem Az. V R 60/14 anhängig. 

Stand: 25. Februar 2015

Bild: deeaf - fotolia.com

Über uns

Wir sind Ihr Steuerberater in Herrenberg und bieten umfassende Leistungen in der Steuerberatung, Wirtschaftsberatung und Rechtsberatung. Sie haben Fragen zu aktuellen Thema oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Erscheinungsdatum:

Safe the date

9. April 2024 19.30 Uhr:
Unser beliebter Mandanteninformationsabend findet wieder statt!

Zur Anmeldung

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.